Bitte beachten:
Vom 07.06.2024 bis zum 16.06.2024 befindet sich die Haustierliebe-Apensen im Urlaub.
Leider können wir in dieser Zeit keine Anfragen beantworten.
Was für Sie als Tierbesitzer wissenswert ist
Der Fiskus unterstützt Sie bei der Versorgung und Betreuung Ihres geliebten Vierbeiners. Die Ausgaben für einen Katzensitter können steuerlich begünstigt werden, mit einem Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro.
Diese Ausgaben können als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Betreuung Ihres Haustieres zu Hause stattfinden muss. Während eine Tier-pension praktisch sein kann, entfällt hierbei die Möglichkeit der Steuerermäßigung, da es sich um einen nicht-haushaltsnahen Ort handelt.
Daher können die Ausgaben für die Betreu-ung, einschließlich der Anfahrtskosten, nur dann abgezogen werden, wenn sie in Ihrem eigenen Haushalt oder auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgen.
(Stand: Mai 2012, Finanzgericht Münster)